Heiko Maas und das Ende der Meinungsfreiheit

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Letzte Änderung des Artikels am 30. September 2019 von Aranita

Heiko „Maaslos“ Maas will die Meinungsfreiheit beerdigen

Das Kabinett hat ein Gesetz gegen Hate Speech im Netz beschlossen. Justizminister Heiko Maas, der von vielen Seiten mit dem Hashtag #Maaslos versehen wird, hatte den Gesetzesentwurf eingebracht. Selten gab es sowohl von Medien als auch von Verbänden und sogar von der politischen Opposition im Bundestag derartig massive Kritik an einem Gesetzentwurf wie dieses Mal. Von Vorwürfen wie „private Meinungspolizei“ über „Handwerklicher Unsinn“ bis hin zu „blanker Populismus“ reichen die Kommentare.

Um was geht es? Die Panik vor „Hatespeech“ hat Heiko „Maaslos“ Maas dazu getrieben, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der handwerklich miserabel und inhaltlich gefährlich ist. Der Gesetzesentwurf von Maas sieht vor, dass soziale Netzwerke angenommene rechtswidrige Inhalte nach Beschwerde innerhalb von 24 Stunden löschen müssen und sonstige rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Sollten die Unternehmen ihren Löschverpflichtungen nicht nachkommen, sieht der Entwurf Strafzahlungen von bis zu 50 Millionen Euro vor. Die Anbieter werden verpflichtet, den Nutzern aka Denunzianten ein transparentes, einfaches System für die Übermittlung dieser Beschwerden zur Verfügung zu stellen. 

Es wird nicht nur die Meinungsfreiheit bedenklich eingeschränkt, Unternehmen werden in die Rolle gedrängt Kläger, Richter und Henker in einem zu sein. Durch den knappen Zeitrahmen besteht auch keine Möglichkeit, den Verfasser der entsprechenden Texte anzuhören, geschweige denn ein rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen. Dadurch wird die grundgesetzlich geforderte Gewaltentrennung aufgehoben und ein rechtsfreier Raum geschaffen, denn Recht bedeutet eben auch und gerade Gewaltentrennung.

Der größte digitale Wirtschaftsverband Deutschlands, Bitkom, weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf eine ganze Reihe Unstimmigkeiten und handwerkliche Fehler aufweist und unisono von Unternehmen, Verbänden, Netzaktivisten und namhaften Juristen kritisiert wird, da er nicht geeignet ist, dem vorhandenen Problem von Hassrede im Netz wirksam entgegenzutreten. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte, „Der Kampf gegen die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und gegen Hassrede in sozialen Netzwerken ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen Schnellschuss leisten könnten. Zum einen muss sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden, zum anderen geht es um Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die es im Netz ohne Wenn und Aber zu schützen gilt“.

Wenn sogar die Grünen, die sonst jedes Verbot bejubeln und immer weitere Verbote fordern, diesen Gesetzesentwurf kritisieren, muss er schon absolut schlecht sein. So sagte der Fraktionsvize Konstantin von Notz, „Die sensible Abwägung zwischen Grundrechten gehört zunächst einmal vor Gericht und nicht zwischen Privaten geklärt – sonst drohen Löschorgien wie beim Maas’schen Ansatz“. Und sogar Renate Künast, die ja sonst bei jedem neuen Verbot Freudensprünge vollführt, erklärte im ARD-Morgenmagazin, sie fürchte, dass „die Meinungsfreiheit wirklich scharf eingegrenzt wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird“.

Politisch absolut heikel ist im Gesetzesentwurf ein Zusatz, der erst in der jetzigen, überarbeiteten Fassung hinzukam. Er sieht eine Anderung des Telemediengesetzes vor, das sich nicht nur auf soziale Netzwerke bezieht, sondern auf sämtliche Anbieter im Internet, also auch den kleinen Blogschreiber, treffen kann. Denn im Entwurf steht folgendes: „Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen […]“. Durch dieses „Oder“ werden die vorangegangenen Einschränkungen aufgehoben und jeder, der einen Beitrag der „Öffentlichkeit zugänglich macht“, ist vom Gesetzentwurf betroffen.

Nach Maas’ Plänen sollen angebliche oder tatsächliche Opfer von Hasskriminalität bei den Betreibern einer Plattform Auskunft über die Identität derer erhalten, die die fraglichen Inhalte verbreitet haben. Damit ist nicht nur dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet, auch Oppositionelle können enttarnt und mundtot gemacht werden. Die Linke Halina Wawzyniak sagte dem „Tagesspiegel“, „Diese Ausweitung gefährdet die anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets“. Es sei daher höchst zweifelhaft, dass dies mit dem Telemediengesetz vereinbar ist, „welches genau diese Möglichkeit fordert.“

Bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof dieses Gesetz, sobald es in Kraft getreten ist, schnellstmöglich kassiert. Und dass Heiko „Maaslos“ Maas endlich zurücktritt. Denn wenn sogar schon der Deutschlandfunk sagt: „Es gibt Tage, an denen man sich fragt, wie Heiko Maas eigentlich Justizminister wurde“, ist dieser Minister absolut untragbar geworden.



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1 Antwort

  1. Hat dies auf Nicht-Linke Blogs rebloggt.

  2. […]Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden, zum anderen geht es um Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die es im Netz ohne Wenn und Aber zu schützen gilt“.[…]
    Wenn ein Herr Rohleder „Hassrede“ oder „fake news“ als Straftaten bezeichnet und im gleichen Satz „Meinungsfreiheit“ erwaehnt, dann ist es um seinen Geisteszustand nicht gut bestellt.

    Straftaten waeren z.B. hacking, Identitaetsdiebstahl usw. und nicht eine Meinung die jemandem nicht passt. Wenn man „fake news“ eliminieren moechte muss man alle MSM sofort abschalten.

    Ob Karlsruhe das kassiert ist nicht so sicher. Da sitzt die ein oder andere der ein solches Gesetz mit Sicherheit voll zusagt – siehe Danisch.

  3. Dieser Unsinn wird mit 100%iger Sicherheit vom Verfassungsgericht kassiert werden. Eingriff in die Meinungsfreiheit und Zensur (die auch noch zur Tarnung in die Privatwirtschaft ausgelagert wir – was lt. Gesetz verboten ist).

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