Meinungsfreiheit wird weiter eingeschränkt: Bundesregierung will Beleidigungen härter bestrafen

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Letzte Änderung des Artikels am 29. Oktober 2019 von Aranita

Die Bundesregierung hat den Anschlag von Halle als „Argument“ genommen, um die Meinungsfreiheit immer weiter einzuschränken. Die Gesetzesverschärfung nennt sich „Paket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus“, trifft aber die freie Meinungsäußerung im Netz aller Nutzer. Das berichtete unter anderem die Süddeutsche Zeitung.

Mehr als ein Jahr stritten sich SPD und CDU/CSU über die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen. Durch den Anschlag von Halle hatte man endlich einen Grund gefunden, schärfere Gesetze gegen die Meinungsfreiheit zu installieren. Mit diesen Gesetzesverschärfungen wolle man „abschrecken“ – als ob Abschreckung jemals gegen Amokläufer oder politische Fanatiker geholfen hätte.

Verschärfung des NetzDG

Die Neuregelungen das Internet betreffend will das SPD-geführte Bundesjustizministerium noch 2019 in einer neuen Version des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, kurz NetzDG, vorlegen. Dass es bereits am bestehenden NetzDG, welches der derzeitige Außenminister Heiko Masse durchgepeitscht hatte, massive Kritik gibt, scheint die Bundesregierung nicht zu stören. Das aktuelle NetzDG besteht bereits seit 2017 und verpflichtet Plattform-Betreiber wie Facebook beispielsweise, strafrechtlich relevante Postings und Kommentare innerhalb einer gewissen Frist zu löschen. Man macht damit also private Firmen wie Facebook oder Twitter gleichzeitig zur Judikative, Legislative und Exekutive. Bei Facebook haben seit dem NetzDG unverhältnismäßige Sperrungen massiv zugenommen. Und das durch teilweise dem Grundgesetz widersprechender und von den jeweiligen Zensoren der Bertelsmann-Tochter Arvato individuell interpretierter „Gemeinschaftsstandards“.

Künftig sollen die Plattformbetreiber neben dem Löschen der Aussagen auch eine Meldung an die deutschen Behörden machen müssen. Die selben Behörden übrigens, die bereits heute durch Personalkürzungen heillos überfordert sind. Facebook und Co. werden dabei laut „Süddeutscher Zeitung“ gezwungen, nicht nur den Inhalt des Posts, sondern auch die IP-Adresse und weitere Daten des „auffälligen Nutzers“ weitergeben. Es entscheidet also nicht mehr ein Gericht, ob Daten einfach an andere Behörden weitergegeben werden, sondern ein privater Anbieter. Das Bundeskriminalamt soll dafür eine eigene Zentralstelle einrichten und man muss außerdem das BKA-Gesetz und die Strafprozessordnung ändern. Denn bisher gibt es derartige Auskunftsbefugnisse nur bei schweren Delikten.

Der Bayerische Runfunk gibt bereits Daten weiter

In Bayern gibt es übrigens eine ähnliches Datenweitergabe ohne richterliche Genehmigung bereits. Auf freiwilliger Basis ist seit kurzem eine derartige Datenweitergabe zwischen bayerischen Medien und der Justiz vereinbart. Der Bayerische Rundfunk, der sich an diesem Projekt bereits beteiligt, leitet möglicherweise strafrechtlich relevante Kommentare per Online-Formular direkt an die Münchner Staatsanwaltschaft I weiter. Samt IP-Adresse und anderer bekannter Daten des Nutzers. Die Entscheidung der strafrechtlichen Relevanz übernimmt also nicht, wie bisher in einer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung üblich, die Staatsanwaltschaft beziehungsweise ein Richter, sondern eine private Firma.

Straftatbestand der Beleidigung wird massiv verschärft

Doch das ist noch nicht alles. Man will auch den Straftatbestand der Beleidigung massiv verschärfen. Bisher werden Beleidigungen mit Geldstrafen, im höchsten Fall mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, relativ geringfügig bestraft und recht häufig eingestellt. Auch kann eine Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt werden. Denn zum Beleidigt-Werden gehört auch immer jemand, der sich beleidigt fühlt und es gilt abzuwägen, was zu der Beleidigung geführt hat. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dazu der „Süddeutsche Zeitung“: „Eine Beleidigung auf Twitter oder Facebook, die unzählige Nutzer sehen können, ist etwas anderes als eine Beleidigung in der Kneipe.“ Außerdem würden „Hetzer im Netz“ nicht nur den „einzelnen Menschen attackieren“, sondern das „gesellschaftliche Klima vergiften“.

Bereits heute ist eine Freie Meinungsäußerung im Sinne des Grundgesetzes nicht mehr möglich. Denn wenn Facebook oder Twitter willkürlich Benutzer sperren, haben diese nicht mehr die im Grundgesetz garantierte Möglichkeit, ihre „Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Grundgesetz, Artikel 5). Mit der Verschärfung des NetzDG und des Deliktes der Beleidigung wird die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit noch weiter ausgehöhlt.



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