Wie durch den Feminismus das Grundgesetz immer mehr ignoriert wird

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Letzte Änderung des Artikels am 24. August 2019 von Aranita

Frauen dürfen bei der Bundeswehr lange Haare tragen, Männer nicht
Frauen dürfen bei der Bundeswehr lange Haare tragen, Männer nicht

Wieder gab es ein Urteil, welches Frauen nur aufgrund ihres Geschlechtes gegenüber Männern bevorzugt. Dieses Mal vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen 1 WRB 2.12). Wie das „law blog“ berichtete, wurde der sogenannte „Haar- und Barterlass“ der Bundeswehr, nachdem Männer kurze Haare tragen müssen, Frauen jedoch nicht, für rechtens erklärt.

Ein Soldat, der bei seinem Antritt in den Wehrdienst etwa 40 cm lange offene Haare trug, wurde gezwungen, seine Haare so kurz zu schneiden, dass sie dem Haar- und Barterlass entsprechen würden. Dieser Erlass bestimmt, dass die Haare der männlichen Soldaten bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berühren dürfen. Außerdem müssen die Haare so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden.

Weiblichen Soldaten ist es nach dem Haar- und Barterlass erlaubt, lange Haare, eventuell geschützt durch ein Haarnetz oder als Pferdeschwanz, zu tragen. Der Soldat fühlte sich ungerecht behandelt und klagte gegen den Zwang, seine Haare abschneiden zu müssen. Nach seiner Meinung verstößt der Haar- und Barterlass gegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, der da lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“. Der Soldat wollte durch seine Klage eine Gleichbehandlung mit Soldatinnen erreichen.

Nun gibt es durchaus einen Grund, bei der Bundeswehr kurze Haare zu tragen. Die Gefahr, dass sich lange Haare irgendwo verheddern ist sachlich gegeben. Dieses Problem kann durch ein Haarnetz, wie es Frauen gestattet ist zu benutzen, durchaus umgangen werden. Wie kommt nun ein Gericht dazu, für eine Benachteiligung von Männern und eine Bevorzugung von Frauen zu entscheiden? Immerhin verlangt das Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

Die Begründung des Gerichts ist so abenteuerlich wie ungerecht. Die Richter verstiegen sich zu der Begründung, dass die Ungleichbehandlung der Geschlechter ein „Akt der Frauenförderung“ sei. Da der Frauenanteil in der Bundeswehr nur etwa 10 Prozent betrage, sei eine Bevorzugung von Frauen eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr. Wie absurd dieses Urteil ist, erkennt man am Versuch zu ergründen, warum diese dubiose „Frauenförderung“ nicht funktionieren soll, wenn auch Männer lange Haare tragen dürfen.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg in NRW, das es für rechtens bezeichnete, dass ein Mann kein Gleichstellungsbeauftragter werden darf (unter anderem wurde bei den Ruhr-Nachrichten darüber berichtet) einfach nur weil er männlichen Geschlechtes ist, ist dies ein weiterer trauriger und negativer Höhepunkt der Tatsache, dass Deutsche Gerichte das Grundgesetz einfach ignorieren, wenn sich das Urteil gegen einen Mann richtet.

Deutschland rennt unter Ignorierung des Grundgesetzes immer weiter in ein Feminat hinein. Dass Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für die Berücksichtigung des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes wohl kaum eine Chance haben wenn es um die Benachteiligung von Männern und die Bevorzugung von Frauen geht ist in der Tatsache zu sehen, dass durch die von den Grünen vorgeschlagene Susanne Baer eine ultraradikale Feministin Verfassungsrichterin wurde. Hadmut Danisch hat dieses Thema in einem 494 Seiten starken Buch mit dem Titel „Frauenquote: : Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert“ erarbeitet.



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