Steinmeier fordert grundgesetzwidrig Grenzen der Kunstfreiheit

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Letzte Änderung des Artikels am 18. Juni 2022 von Aranita

Zur Eröffnung der Weltkunstausstellung documenta in Kassel hielt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) eine interessante Rede. In dieser forderte er Grenzen der Kunstfreiheit. Wörtlich sagte er: „Kunst darf anstößig sein, sie soll Debatten auslösen“, und weiter: „Doch wo Kritik an Israel umschlägt in die Infragestellung seiner Existenz, ist die Grenze überschritten.“

Mehrere Medien meldeten dies in ihren Überschriften. Zum Beispiel die Berliner Zeitung: „Documenta: Steinmeier weist auf Grenzen der Kunstfreiheit hin“, das rnd: „Antisemitismus-Vorwürfe gegen Documenta: Steinmeier will in Rede Grenzen der Kunstfreiheit aufzeigen“ oder BR24: „Steinmeier bei documenta-Eröffnung: Kunstfreiheit hat Grenzen“. Allerdings thematisiert keiner der von mir gefundenen Artikel Steinmeiers grundgesetzwidrige Forderung.

Warum ist Steinmeiers Forderung gegen das Grundgesetz? Dazu sollte man sich den Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ansehen. Er lautet: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Während die Lehre durch die Treue zur Verfassung eingeschränkt wird, ist dies bei Kunst, Wissenschaft und Forschung nicht der Fall. Wenn also der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland behauptet „Kunstfreiheit hat Grenzen“, so handelt er gegen das Grundgesetz. Und auch wenn jemand das Existenzrecht Israels in Frage stellt, so kann (und sollte) der Bundespräsident diese Einstellung selbstverständlich kritisieren. Deshalb aber die völlige Kunstfreiheit unseres Grundgesetzes einschränken zu wollen, ist gerade für einen Bundespräsidenten eine unmögliche Entgleisung.

Unser Grundgesetz wurde unter dem Eindruck der Nazizeit geschrieben. Dort hat das Regime bestimmt, was „entartete Kunst“ ist und diese dann verboten. Eine Wiederholung dieser Willkür wollte man auf jeden Fall verhindern. Daher, das vermute ich, hat man diesen Artikel auch so eindeutig formuliert.

Im Gegensatz übrigens zu vielen anderen Artikeln im Grundgesetz, die fast alle irgendwo ein Schlupfloch haben. Wie beispielsweise Artikel 5 Absatz 2 zu Absatz 1, der Meinungsfreiheit: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Diese Einschränkung gibt es bei der Kunstfreiheit nicht.

Kunstfreiheit bedeutet nicht, dass man Kunst nicht kritisieren dürfe. Und es gibt wahrlich genug Kunst, die kritikwürdig ist. Aber unser Grundgesetz setzt der Kunst keine Grenzen, wie das der Bundespräsident fordert. Von einem Bundespräsidenten sollte man eigentlich erwarten können, dass er das weiß. Umso erstaunlicher ist es, dass er grundgesetzwidrig „Grenzen der Kunstfreiheit“ verlangt.



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1 Antwort

  1. Du findest also Antisemitismus gut?

    • Welcher Teil von „Und auch wenn jemand das Existenzrecht Israels in Frage stellt, so kann (und sollte) der Bundespräsident diese Einstellung selbstverständlich kritisieren.“ ist für dich so unverständlich, dass du eine derart widerliche Unterstellung von dir gibst? Was ist bei dir eigentlich passiert, dass du sofort irgendwelche verlogenen „ismus“-Schubladen aufmachst, wenn du Texte nicht verstehst? Es geht um die absolute Kunstfreiheit in unserem Grundgesetz, die Steinmeier begrenzen will.

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