Neue Regeln zum Online-Banking: Bankgeheimnis ade

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Letzte Änderung des Artikels am 30. September 2019 von Aranita

Onlinebanking wird ab September 2019 komplizierter

Ab September 2019 gibt es neue Regeln zum Online-Banking. Unter dem Deckmäntelchen “Mehr Sicherheit” wird von der Europäischen Union das Bankgeheimnis endgültig abgeschafft und der Gläserne Bürger zur Realität.

Ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit werden ab September 2019 neue Regeln beim Online-Banking eingeführt. Das berichtete Welt Online. Einige dieser neuen Regeln könnte man noch mit viel guten Willen akzeptieren, da sie durchaus für mehr Sicherheit sorgen. So zum Beispiel der Zwang zu einem zweiten Faktor bei Kreditkarten-Zahlungen. Das bedeutet, dass es bei der Zahlung per Kreditkarte nicht mehr ausreicht, Kartennummer, Verfallsdatum und Sicherheitscode einzugeben. Man muss zusätzlich bei jedem Zahlungsvorgang einen Code eingeben, der beispielsweise auf ein Smartphone geschickt wird. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich ein Gerät kaufen, an das dann der Code geschickt wird.

Bei vielen Banken gibt es als Sicherheit eine Liste mit TAN-Nummern. Bei einer Überweisung wird eine dieser Nummern von der Bank zufällig ausgewählt (zum Beispiel “Benutzen Sie die TAN F5”) und der Kunde gibt diese Nummer, die bei F5 steht, ein. Diese Listen mit TAN-Nummern sind ab dem 14. September 2019 verboten. Die neuen TAN-Nummern, die an das Smartphone oder ein entsprechendes Gerät geschickt werden, benötigt man nicht nur bei Überweisungen. Wenn man sich schnell seinen Kontostand ansehen will, so reicht der Login mit Namen und Passwort auf der Webseite der Hausbank nicht mehr aus. Auch dafür muss man dann eine spezielle TAN-Nummer angeben.

Während man für derartige Aktionen noch mit “Sicherheit” argumentieren könnte – wobei ich mich mit meiner TAN-Liste niemals unsicher gefühlt habe – greift die nächste Anderung tief in die Persönlichkeit und Selbstbestimmung der Menschen ein: Der sogenannte Kontoblick. Das bedeutet, dass jede Bank verpflichtet ist, auch externen Dienstleistern einen Blick in das Konto ihrer Kunden zu gewähren. Ja, der Kunde muss dem mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung zustimmen. Wenn aber die Bank diese Zustimmung grundsätzlich einfordert, kann man dem nicht entgehen. Mit diesem Kontoblick bekommen Dritte, wie zum Beispiel ein Onlinehändler, Zugang zu allen Kontobewegungen der vergangenen 90 Tage gewährt. Derzeit ist die Gesetzeslage so, dass die Banken dem Kunden nicht einmal mitteilen müssen, wer einen Kontoblick einfordert. Damit wird der Gläserne Bürger spätestens ab September 2019 zur Realität.

Zwar gibt es zu diesem Schritt in den totalen Gläsernen Bürger geringfügige Ausnahmen. So ist vorgesehen, bei Einkäufen unter 30 Euro keinen zusätzlichen Nachweis einzufordern. Das gilt aber nur für fünf Zahlungen oder wenn der Gesamtwert der Zahlungen bei einem Händler 100 Euro übersteigt. Ist diese Grenze erreicht, muss man ein Extra-Passwort eingeben oder sich per Fingerscanner auf dem Handy ausweisen.

Dieser zweite Faktor wird übrigens auch bei Paypal Pflicht. Ein einfaches Bezahlen mit einem Login und Passwort bei Paypal wird nicht mehr erlaubt sein. Genau so wenig kann ich einem Händler meine bei Paypal hinterlegte Email-Adresse geben und damit einen Bezahlvorgang starten – den ich selbstverständlich auch jetzt schon autorisieren muss. Man wird gezwungen einen zweiten Faktor auszuführen.

Für mich zählt das Sicherheitsargument nicht. Meine Hausbank hat nämlich auch jetzt schon Sicherheits-Mechanismen eingebaut. Als ich einmal mehrere Bestellungen in sehr kurzer Zeit bei einem chinesischen E-Zigaretten-Händler getätigt hatte, rief die Sicherheitsabteilung der Bank an und fragte nach, ob diese Bestellungen in Ordnung seien und wirklich mein Wille seien. Sollte also jemand meine Daten gestohlen haben, hätte ich Dank dieser Information etwas unternehmen können.



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1 Antwort

  1. Danke für diesen Artikel. In der Welt ist das Thema ja hinter einer Bezahlschranke und sonst berichtet niemand davon. Irgendwelche jugendlichen Fanatiker sind natürlich wesentlich wichtiger in der heutigen Medienlandschaft.

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