NPD-Verbotsverfahren – der richtige Weg?

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Letzte Änderung des Artikels am 24. August 2019 von Aranita

Bisher wurden in der Bundesrepublik erst zwei Parteien verboten
Bisher wurden in der Bundesrepublik erst zwei Parteien verboten

Heute wollen die Bundesländer den Verbotsantrag für die NPD beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Nachdem ein ähnlicher Antrag im Jahre 2003 gescheitert war, weil die NPD bis in ihre Spitze mit V-Leuten infiltriert war, will man es nun besser machen. Man beruft sich darauf, dass die NPD verfassungsfeindlich sei. Wörtlich sagte der SPD-Innenminister von Schleswig-Holstein, Andreas Breitner, gegenüber der ARD: “Die NPD ist aufgrund ihrer biologisch-rassistischen Ideologie geistiger Brandstifter für Ausländerhass bis hin zu gewalttätigen Übergriffen auf Ausländer und Migranten.”

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) argumentierte wie folgt: “Es kann nicht sein, dass die NPD den verfassungsrechtlichen Schutz einer Partei genießt und dadurch noch Geld vom Staat erhält.” Und ähnlich wie Breitner geht er auf die Ideologie der NPD ein, die “fremdenfeindlich, menschenverachtend, antisemitisch und antidemokratisch” sei.

Um nicht wieder wegen der V-Leute eine Klatsche zu bekommen, wollte man keine internen Quellen mehr als Begründung für das gewünschte Verbot anführen. Die Bundesländer einigten sich auf das Argument, dass die menschenverachtende Ideologie der NPD weitgehend mit dem Weltbild der einstiegen Hitler-Partei NSDAP identisch sei. Damit könne man einen Verbotsantrag am besten begründen.

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bisher erst zwei Parteien verboten. Im Jahre 1952 die SRP, die Sozialistische Reichspartei, die 1949 als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und im Jahre 1956 die KPD, die Kommunistische Partei Deutschlands. Um ein Verbot sachlich beleuchten zu können, ist es interessant zu sehen, was mit diesen beiden bisher verbotenen Parteien passiert war.

Alexandra Kurth, die sich an der Universität Gießen auf die historische Sozialforschung und den Rechtsextremismus spezialisiert hat, vertritt die Meinung, dass die 1964 gegründete NPD es geschafft hat, die Reste der SRP sowie weitere ultrarechte Personen in einer neuen Partei zusammenzuführen. Die NPD ist also mit der “Eingliederung” der verbotenen SRP der verlängerte Arm der NSDAP geworden. Möglich wurde das aber erst durch das Verbot der SRP.

Die KPD war dagegen eine alte Partei. Gegründet wurde sie bereits im Jahre 1918. Im Osten Deutschlands, der damaligen DDR, vereinigte sich die KPD mit der SPD zur SED, der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. In der Bundesrepublik wurde die Partei im Jahre 1956 verboten. Eine Neukonstituierung fand dann 1968 unter dem Namen DKP (Deutsche Kommunistische Partei) statt. In den folgenden Jahren gründeten sich weitere linke Splittergruppen, von denen sich die meisten in der Nachfolge der KPD sahen, da sich aber die meisten ehemaligen Funktionäre der KPD in der DKP wiederfanden, sieht man die DKP als Nachfolgeorganisation der verbotenen KPD.

Beide in der Bundesrepublik verbotenen Parteien haben also eines gemeinsam: Sie konnten sich unter anderem Namen aber mit meist alter Besetzung neu gründen und weitere Menschen ähnlicher Gesinnung für sich gewinnen. Was können wir daraus lernen: Mit dem Verbot einer Partei kann man nicht die Denke mancher Menschen verbieten, und wenn diese noch so unverständlich, teilweise sogar gefährlich ist. Die Menschen gründen einfach eine neue Partei und verbreiten ihr Gedankengut aufs Neue.

Was bewirkt also ein Verbot außer dem populistischen Gehabe, man würde etwas gegen ein unerwünschtes Gedankengut unternehmen? Die NPD ist finanziell und personell schon länger am Boden. Selbst im Osten Deutschlands, wo diese Partei noch etwas Zulauf hatte, ist sie in der Bedeutungslosigkeit versunken. Eine wirkliche Gefahr für unsere demokratische Grundordnung geht von dieser Splitterpartei wohl kaum aus. Lediglich ein paar Fanatiker laufen mit NPD-Fahnen manchmal durch die Gegend und versuchen Stimmung gegen Andersdenkende zu machen.

Gegen diese Leute bilden sich fast immer Gegendemonstrationen in meist vielfacher Überzahl und das ist auch genau der Weg, der in einer Demokratie eingeschlagen werden sollte: Zeigt den NPD-Leuten, dass ihr Gedankengut von der Mehrheit der Menschen nicht gewollt wird. Aber eine Demokratie muss auch Parteien am Rand eines politischen Spektrums aushalten können. Mit einem Verbot wertet man diese mittlerweile unbedeutende Splitterpartei nur auf und schafft voraussichtlich eine neue Partei mit dem selben Gedankengut.



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