Massenüberwachung durch neue Blitzer

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Letzte Änderung des Artikels am 26. August 2019 von Aranita

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Durch „Section Control“ wird eine Massenüberwachung eingeführt

Kaum jemand hat sich darüber aufgeregt, in keiner Talkshow wurde das Ganze thematisiert – aber ab 2016 gibt es die komplette anlasslose Massenspeicherung von Autofahren, auch wenn sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Lediglich in einigen Medien findet man einen Hinweis auf dieses Verfahren, meist im Bereich „Was ändert sich für Autofahrer im Jahre 2016“. Getarnt ist das Ganze als „Section Control“, eine in Deutschland neue Art der Geschwindigkeitsmessung.

Wie funktioniert die „Section Control“? Es gibt auf einer längeren Strecke mehrere Kontrollpunkte. Die Kontrollen am Beginn und am Ende der Strecke sind mit Kameras versehen. Alle Fahrzeuge, die in diesem Bereich fahren, werden automatisch mit ihrem Kennzeichen erfasst. Am Beginn der Strecke erfolgt die Erfassung von hinten und die Daten werden, angeblich verschlüsselt, zwischengespeichert.

Auf der weiteren Fahrt passiert das Fahrzeug weitere Kontrollpunkte und anhand der verbrauchten Zeit wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Am letzten Kontrollpunkt wird jedes Fahrzeug von vorne mit Fahrer photographiert, ein Programm errechnet anhand der verbrauchten Zeit, ob die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Durchschnitt eingehalten wurde. Wenn nicht, wird ein Bußgeldbescheid verschickt.

Wie lange die Fotos archiviert werden und ob eventuelle andere Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ebenfalls geahndet werden, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Allerdings ist das Ganze rechtlich wohl kaum in Ordnung. Denn bereits im Jahre 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine allgemeine Verkehrsüberwachung mittels Kamera nicht zulässig sei, wenn sie nicht anlassbezogen ist.

In Österreich und Italien wird eine derartige Section Control schon seit einigen Jahren durchgeführt. Allerdings bekamen die Datensammler in Österreich eine gehörige Watsch’n. Wie der ORF berichtete, mussten laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) die Section Control-Systeme unverzüglich abgeschaltet werden. Autofahrer, die deswegen einen Bußgeldbescheid bekommen haben, müssen die Strafe nicht zahlen. Wer allerdings schon bezahlt hat, kann das Geld nicht zurück fordern.

Die Befürworter dieser Massenüberwachung argumentieren damit, dass sich die Autofahrer eher an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten würden und dass das der Verkehrssicherheit diene. Das Ganze ist wieder so ein Fall, wo mit einer angeblichen „Sicherheit“ anlasslose Massenspeicherung durchgeführt werden soll. Denn selbst wenn in unserer Demokratie die Daten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden sollten, für Diktaturen gilt das nicht. Bleibt zu hoffen, dass politische Parteien, NGOs oder Menschen, die gegen eine derartige anlasslose Massenüberwachung sind, das Bundesverfassungsgericht anrufen. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass der Massenüberwachungs-Fetisch der Politiker dadurch zumindest etwas gebremst werden würde.



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