Sexualstrafrecht: Unschuldsvermutung wird zu Schuldzuweisung

Voraussichtliche Lesedauer des Artikels: 3 Minuten

Letzte Änderung des Artikels am 24. August 2019 von Aranita

Die Unschuldsvermutung wird immer weiter ausgehöhlt (Bild: Fotolia)
Die Unschuldsvermutung wird immer weiter ausgehöhlt (Bild: Fotolia)

Wie der Fernsehsender n-tv berichtete, soll noch in diesem Jahr eine Verschärfung des Sexualstrafrechts im Bundestag verabschiedet werden.

Justizminister Heiko „Ich drehe mein Fähnchen nach dem Wind“ Maas (SPD) faselte etwas von Schutzlücken, die geschlossen werden müssten. Konkret bedeutet das, dass eine Vergewaltigung auch dann ein Straftatbestand sein soll, wenn sich das (angebliche) Opfer subjektiv als „schutzlos“ empfindet.

Bereits heute gibt es unzählige Fälle, in denen Frauen (mir ist kein Fall bekannt, wo ein Mann derartiges getan hätte) Vergewaltigungen erfinden. Die Gründe sind vielfältig. Von der Verschleierung eines Seitensprungs bis hin zum Hass gegen ehemalige Sexualpartner reicht die Palette der Gründe, warum immer wieder Unschuldige auf Grund von Falschaussagen in den Knast wandern und deren Leben zerstört wird.

Erst kürzlich, so berichtete der Spiegel, hatte eine 18-jährige Frau drei Asylbewerber beschuldigt, diese hätten sie vergewaltigt. Die drei Männer kamen in Untersuchungshaft. Die Lüge flog nur durch Zufall auf. Ein unbeteiligter Zeuge erfuhr von der Verhaftung der Flüchtlinge und meldete sich bei der Polizei, der er einen völlig anderen Tatverlauf schilderte, als das angebliche Opfer angegeben hatte. Konfrontiert mit dieser Aussage gab die Frau schließlich zu, die Vergewaltigung nur erfunden zu haben.

Die Motive der Frau liegen noch im Dunklen. Nach Angaben der Polizei hat sich das Ganze wie folgt abgespielt: Die Frau war mit einem der drei Afghanen am Holzkirchner Bahnhof unterwegs. Sie hielten Händchen. Als der Mann begann, die Frau oberhalb der Kleidung zu streicheln, wehrte sich die Frau dagegen. Der Mann lies darauf hin sofort von der Frau ab. Die beiden anderen Asylbewerber hatten mit dem Fall überhaupt nichts zu tun.

Nach dem neuen Sexualstrafrecht hätte die Frau nur behaupten müssen, sie hätte sich als „schutzlos“ empfunden. Es wäre noch schwieriger gewesen, unschuldige Menschen vor den Lügen durchgeknallter angeblicher „Opfer“ zu schützen.

Der Grünen-Politikerin Renate Künast, immerhin Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, geht das neue Gesetz nicht weit genug. Es bliebe ihrer Meinung nach beim alten Tatbestand, der, so Künast, zu oft zu Freisprüchen geführt hätte. Die Grüne fordert, dass ein „Nein“ zu sexuellen Handlungen – was immer sie sich darunter vorstellt – als Grenze zur Strafbarkeit gelten soll. Wenn man sich an die #Aufschrei-Aktion erinnert, wo sich eine Frau schrieb, dass sie sich sexuell belästigt gefühlt hätte, weil in der U-Bahn jemand „Hallo“ zu ihr gesagt haben soll, kann man sich vorstellen, wie die neue Prüderia nun endlich massenhaft Männer kriminalisieren kann. Man behauptet einfach, man fühle sich schutzlos und empfinde ein „Hallo“ als sexuelle Handlung – schon hat man den Mann, den man entweder aus einem konkreten Grund oder aufgrund der Tatsache, dass er ein Mann ist, hasst, im Knast.

Die verdrehte Vorstellung zur Sexualität und strafbaren sexuellen Handlungen der Genderisten zeigte sich erst kürzlich bei Michael Gwosdz, dem Hamburger Grünen-Vize. Er bezeichnete alle Männer, ausdrücklich auch sich selbst, als potentielle Vergewaltiger. Auf seiner Facebook-Seite hagelte es daraufhin dutzende von Kommentaren, die meisten voller Unverständnis über eine derartige Entgleisung.

Das neue Sexualstrafrecht wendet sich von der Unschuldsvermutung ab, die in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948 festgeschrieben wurde:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Zugegeben, die Unschuldsvermutung wird schon lange ausgehöhlt. Bereits im Jahre 2007 sagte Wolfgang Schäuble (CDU): „Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten.“

Ob Feminaten, Neonazis, Neofaschisten oder sonstige politisch Verwirrte – man ist schnell mit Schuldzuweisungen, am liebsten für eine ganze Gruppe oder ein ganzes Geschlecht, zur Hand. Jetzt wird sie aber nicht nur vom geifernden Mob missachtet, jetzt soll ein Gesetz gemacht werden, dass aus der Unschuldsvermutung eine Schuldzuweisung macht. Gegenstimmen? Bisher kaum welche. Und das ist fast noch erschreckender als Maas‘ Gesetzesvorschlag selbst.



Kategorien:Alle Artikel, Politik

Schlagwörter:, , ,

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von Aranitas Gedanken

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen