Streckenradar bleibt vorerst verboten

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Letzte Änderung des Artikels am 30. September 2019 von Aranita


Streckenradar bzw. Section Control bleibt in Deutschland vorerst verboten (Bild Asfinag)

Im März 2019 hatte das Verwaltungsgericht Hannover eine Geschwindigkeits-Kontrolle mittels Streckenradar für nicht gesetzeskonform erklärt. Jetzt hat die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG), dieses Urteil (Az.: 12 ME 68/19) bestätigt. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist kein Rechtsmittel möglich.

Bereits im Januar 2016 sollte diese Art des Blitzens in Betrieb gehen (wir berichteten), Einsprüche und Gerichtsentscheide verzögerten einen Dauerbetrieb allerdings immer wieder. Jetzt ist in Deutschland erst einmal Schluss mit dieser Art der Geschwindigkeitsmessung.

Wie funktioniert die “Section Control”? Es gibt auf einer längeren Strecke mehrere Kontrollpunkte. Die Kontrollen am Beginn und am Ende der Strecke sind mit Kameras versehen. Alle Fahrzeuge, die in diesem Bereich fahren, werden automatisch mit ihrem Kennzeichen erfasst. Am Beginn der Strecke erfolgt die Erfassung von hinten und die Daten werden zwischengespeichert.

Auf der weiteren Fahrt passiert das Fahrzeug weitere Kontrollpunkte und anhand der verbrauchten Zeit wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Am letzten Kontrollpunkt wird jedes Fahrzeug von vorne mit Fahrer photographiert, ein Programm errechnet anhand der verbrauchten Zeit, ob die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Durchschnitt eingehalten wurde. Wenn nicht, wird ein Bußgeldbescheid verschickt. Wird die durchschnittlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten, werden die Informationen angeblich wieder gelöscht.

Das Hauptproblem dieser Art, die Geschwindigkeit zu messen, ist im Vergleich zum “normalen” Blitzer die ausnahmslose Nummernschild-Erfassung aller Fahrzeuge. Also nicht nur der Fahrzeuge, die zu schnell fahren. Dies greife, so die Richter, in das verfassungsrechtlich garantierte Recht der informationellen Selbstbestimmung ein. Alle Eingriffe in dieses Recht sind nur auf Grund einer gesetzlichen Grundlage möglich. Diese fehlt nach Ansicht des Gerichts bei der Section Control. 

Auch wenn gegen die Entscheidung des Gerichts kein Rechtsmittel mehr möglich ist, so könne laut Heise.de bei einer Anderung der Gesetzeslage der Fall erneut vom Gericht überprüft werden. Die Große Koalition im niedersächsischen Landtag plant am morgigen Dienstag die Verabschiedung einer umstrittenen Reform des Polizeigesetzes. Ob dann eine gesetzeskonforme Grundlage für die Section Control existiert, kann auf Antrag erneut validiert werden.



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