Was tun bei gelieferten und nicht bestellten Amazon-Paketen?

Voraussichtliche Lesedauer des Artikels: 2 Minuten

Letzte Änderung des Artikels am 14. September 2021 von Aranita

Das Amazon-Logistikzentrum in Graben

Seit etwa einem Jahr bekommen wir immer wieder Pakete von Amazon, die wir gar nicht bestellt hatten. Vom Sexspielzeug über einen Mascara, von Dartpfeilen bis zu einem Springseil und von einem Gesichtsmassageroller bis zu einem Handyglasschutz war so einiges dabei. Das Spannende dabei ist, dass eine Bestellung bei Amazon nicht auffindbar war und es wurde uns auch kein Geld abgebucht.

Anfangs habe ich bei Amazon angerufen und gefragt, was ich tun solle. Man sagte mir, ich könne das Paket kostenfrei zurückschicken oder es aber behalten. Man versicherte mir, dass kein Geld von meinem Konto bei Amazon abgebucht werden würde.

Im Netz kursieren die unterschiedlichsten Erklärungen für diese Pakete. So behauptet zum Beispiel jemand, es wäre für Amazon günstiger, Retouren an irgendwelche Kunden zu verschicken, als diese zu vernichten oder zu entsorgen. Für diese Theorie habe ich allerdings keine Bestätigung gefunden. Jemand anders behauptete, dass Amazon ihm einfach ein Geburtstagsgeschenk machen wollte weil das Paket zufällig an seinem Geburtstag ankam. Auch dies dürfte nicht sonderlich realistisch sein.

Logischer ist folgendes, was zwar von Amazon nicht direkt bestätigt wird, aber auch nicht explizit dementiert wird: Amazon nutzt auf seiner Webseite einen Algorithmus, der bestimmt, welche Waren ein Benutzer angezeigt bekommt. Die Auswahl der Waren richtet sich nach dem, was der Benutzer sucht, aber auch danach, wie beliebt bestimmte Verkäufer sind. Amazon vertreibt ja schon lange nicht nur eigene Produkte, sondern viele externe Händler nutzen die Amazon-Plattform, um ihre Waren zu verkaufen. Je mehr nun ein Händler verkauft, desto beliebter ist er und desto besser wird er im Ranking bewertet.

Um in diesem Ranking zu steigen, „verkauft“ der Händler Waren an irgendwelche Menschen, deren Adressen er entweder von Adresssammlern kauft, oder die er aus dem Internet bekommt, beispielsweise durch ein Impressum auf einer Webseite. Mit jedem Verkauf steigt sein Ranking und das lässt sich der Händler das Porto und den entsprechenden Wareneinsatz kosten.

Amazon selbst sagt dazu, dass das gegen die Statuten ihrer Firma verstoßen würde und wenn man den entsprechenden Händler meldet, würde er gesperrt werden. Meist aber steht auf den Paketen ein erfundener Absender, so dass ein Melden nichts bringt.

Wenn man also Waren bekommt, die man nie bestellt hat, sollte man sicherheitshalber auf der Amazon-Webseite prüfen, ob nicht doch eine Abbuchung stattgefunden hat und wenn das nicht der Fall ist, kann man mit den Waren machen, was man will.

Mittlerweile gibt es dazu bereits eine Gerichtsentscheidung zu diesem Thema. Ein Mann hatte Amazon auf Unterlassung verklagt, weil er die nicht bestellten Pakete nicht mehr bekommen wollte. Im Januar 2019 wurde die Klage vom Gericht abgewiesen. Das Gericht sah keinen Grund für eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. Allerdings bestätigte der Richter, dass man das nicht bestellte Paket weder aufheben noch zurückschicken müsse, sondern damit tun kann, was man will. Und selbstverständlich muss man nichts bezahlen, auch wenn dem Paket eine Rechnung beiliegen sollte.



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