Politisch korrekte Zensur: Dresden ändert Namen von Kunstwerken

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Letzte Änderung des Artikels am 14. September 2021 von Aranita

Ganze 143 Kunstwerke sind in Dresden der politisch korrekten Zensur zum Opfer gefallen. Angeblich sei die „historische Namensgebung diskriminierend oder rassistisch“ gewesen. Dies ging aus einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Kirste hervor. Dieser Bezeichnete die Umbenennung als „linke Bilderstürmerei“.

Wie das Kultusministerium mitteilte, war man seit Anfang 2020 in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) auf der Suche nach Titeln der Werke, die nach den Maßstäben politisch korrekter Zensierer „rassistisch oder anderweitig diskriminierend“ sein könnten. Bei den gefundenen 143 Objekten wurde entweder der Wortlaut zensiert, in dem man einfach neue Titel vergeben hatte, aber es wurden bei elf Objekten auch einzelne Begriffe mit Sternchen überschrieben. Das berichteten verschiedene Medien unter Hinweis auf die dpa.

Unter anderem wurde das Bild „Hund, Zwerg und Knabe“ von Jan Fyt (siehe Bild) in „Hund, kleinwüchsiger Mann und Junge“ umbenannt und der weltberühmte „Mohr mit der Smaragdstufe“ heißt jetzt „**** mit der Smaragdstufe“. Aus „Landschaft mit mohammedanischen Pilgern“ wurde „Landschaft mit betenden Muslimen“, „Baumhütte eines Eingeborenen“ heißt nun einfach „Baumhütte“, und der „Afrikanischer Krieger, den Bogen schwingend“ wurde zum beliebigen „Ein Krieger, den Bogen schwingend“, wie die Bild-Zeitung berichtete. Das sind nur ein paar Beispiele politisch korrekten Irrsinns, der mittlerweile nicht einmal mehr vor der Kunst halt macht.

Wenn man mit der Maus auf der Webseite über die Sternchen, die für die Zensur des Titels „Mohr mit der Smaragdstufe“ stehen, fährt, bekommt man einen Hinweis, dass man sich Begriffe, die nach Ansicht der SKD „rassistisch oder anderweitig diskriminierend“ sind, mit einem weiteren Mausklick ansehen kann. Und dass sich die SKD selbstverständlich von diesem „Sprachgebrauch distanziert“. Natürlich kann man den Vorgang auch abbrechen, damit man nicht genötigt wird, diese bösen Worte zu lesen.

Dabei ist die Kunst laut unserem Grundgesetz absolut und ohne Ausnahme „frei“. Wörtlich heißt es im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“. Wissenschaft, Forschung und Lehre werden im nächsten Satz wie folgt eingeschränkt: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“. Die Kunst wird bewusst nicht eingeschränkt, zu nahe war den Autoren des Grundgesetzes die „Entartete Kunst“ der Nazis, nach der politisch unliebsame Kunstwerke vernichtet, verbrannt oder zensiert wurden.

Im März 2018 führte die Zeit ein Interview mit Marion Ackermann, der Direktorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Titel des Berichts war: „Wir leben in einer Welt der Verbote und Tabuisierungen“. Auf die Frage „Ist die Freiheit der Kunst in Gefahr?“ antwortete Ackermann damals: „Wir müssen aufpassen, dass sie nicht durch völlig übertriebene political correctness in Gefahr gerät. Kunst erlaubt sich schon heute nicht mehr alles. Es gibt Tendenzen zur Prüderie und Rückschritte in der Emanzipation. In diesen Entwicklungen zeigt sich, dass wir in einer Welt der Verbote und Tabuisierungen leben.“ Heute ist sie verantwortlich für die politisch korrekte Zensur von Kunstwerken in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.

Laut „Bild“ gab es Kritik zu dieser Zensur auch vom Historiker Prof. Dr. Michael Wolffsohn. Er sagte gegenüber der Zeitung: „Merken denn die Umbenenner vom Dienst nicht, wie sehr sie sich und die eigentlich gute Absicht zum Gespött machen?“



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