Gericht verbietet Wahl-O-Mat

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Letzte Änderung des Artikels am 30. September 2019 von Aranita

Das Logo des Wahl-O-Mat
Das Logo des Wahl-O-Mat

Seit 2002 gibt es den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Die Software stellt etwa 30 bis 40 Fragen, die man mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ beantworten konnte und am Ende wurde angezeigt, welche Parteien die meisten Übereinstimmung zu den Antworten hatten.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln den Wahl-O-Mat erst einmal still gelegt. Begründung des Gerichtes: Die Software benachteilige kleine Parteien, da man nur acht Parteien als Ergebnis auswählen konnte und nicht alle Parteien, die an der Wahl teilnehmen. Das sei ganz klar grundgesetzwidrig, so das Gericht. Geklagt hatte die Splitterpartei Volt.

Deren Spitzenkandidatin, die Rechtsanwältin Marie-Isabelle Heiss, sagte gegenüber der Bild-Zeitung: „Dieses System benachteiligt die kleineren Parteien, gerade weil viele Wähler unser Programm gar nicht kennen. Aber auch die Nutzer bekommen nur einen Ausschnitt des Angebots, denn ihnen wird ein umfassender Vergleich vorenthalten! Natürlich bedient sich die große Mehrheit der Nutzer in der Vorauswahl ausschließlich bei den etablierten Parteien.“

Es ist nicht das erste Mal, dass es beim Wahl-O-Mat eine gerichtliche Klärung gab. 2006 hatte die Splitterpartei ÖDP, die Jutta Ditfurth einst ungestraft als „Ökofaschisten“ bezeichnen durfte, geklagt. Damals waren nur die großen Parteien in der Auswahl des Wahl-O-Mat und die ÖDP erreichte mit der Klage, dass sie zur Landtagswahl in Bayern 2008 auch aufgenommen wurde.

Die ÖDP-Klage sorgte auch indirekt dafür, dass es zur Landtagswahl 2006 in Sachsen-Anhalt keinen Wahl-O-Mat gab. Unter Berücksichtigung der ÖDP-Klage hätte man die NPD, wie andere Parteien auch, in die Software mit aufnehmen müssen. Das wollte man aber nicht. Zur Begründung sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Marco Tullner damals laut Heise Online: „Die Diskussion im Kuratorium war sehr vielschichtig“, allerdings habe die Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums die Befürchtung gehabt, „dass junge Wähler eher verschreckt als aufgeklärt werden“, wenn ihnen vom Wahl-O-Mat die NPD als Partei empfohlen worden wäre.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, allerdings steht der Wahl-O-Mat derzeit nicht zur Verfügung. Einige Alternativen zum Wahl-O-Mat findet man im Kasten.



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