Letzte Änderung des Artikels am 30. September 2019 von Aranita

Deutschland hat weltweit mit das strengste sogenannte Jugendschutzgesetz. Jetzt droht eine weitere Netzzensur unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzes. Völlig überraschend hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) dem kostenlosen Filterprogramm Jusprog, welches als einziges Programm dieser Art eine weite Verbreitung hatte, die Anerkennung entzogen.
Dabei hatte die KJM bereits im Jahre 2012 Jusprog problemlos anerkannt. Könnte der Entzug der Anerkennung damit zu tun haben, dass nicht mehr die KJM derartige Programme zulassen darf, sondern seit dem Jahr 2016 die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM) diese Aufgabe übernommen hat und die KJM nur noch das Recht der Überprüfung hat?
Was bedeutet nun dieser Entzug der Anerkennung von Jusprog? In Deutschland gibt es nur drei Möglichkeiten, Webseiten mit Inhalten ab 16 oder ab 18 Jahren zu betreiben. Mittels einer anerkannten Jugendschutzsoftware wie das bisher Jusprog war, durch geschlossene Nutzergruppen, die durch eine Altersverifikationssoftware gesichert sein müssen, oder durch Uhrzeitgrenzen.
Uhrzeitgrenzen bedeuten, dass auch Erwachsene die entsprechenden Inhalte – zum Beispiel den Bericht über ein Computerspiel – nur Nachts ansehen dürfen. Denn der Betreiber darf entsprechende Inhalte tagsüber nicht bereitstellen. Geschlossene Benutzergruppen dürfen keine Werbung für ihre Produkte oder Beschreibungen außerhalb ihrer Gruppe machen.
Was ist Jusprog?
Jusprog ist ein gemeinnütziger Verein, der eine kostenlose und werbefreie Filtersoftware zum Jugendschutz bereits stellt. JusProg wurde 2003 gegründet mit dem Ziel, eine Filtersoftware zu entwickeln, die Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten im Internet schützt.
Jusprog wird unter anderem von der Telekom, EA, Vodafone, Pro7Sat1-Media, Mediengruppe RTL und vielen anderen Unternehmen unterstützt.Â
Mit der Aberkennung von JusProg droht Deutschland erneut ein EU-weit einzigartiges Kindernetz. Entsprechende Firmen würden wahrscheinlich ihren Sitz ins EU-Ausland verlegen, wo es eine derartige Zensur nicht gibt. Das kostet Arbeitsplätze und ändern würde sich nichts, denn das Internet wird (noch) nicht an der Grenze zu Deutschland zensiert.
Der Verband der deutschen Games-Branche (game) hat mit großem Unverständnis auf die Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) reagiert, dem Jugendschutzprogramm von “JusProg” die Anerkennung abzusprechen. Felix Falk, Geschäftsfürer von game, sagte: “Mit diesem Schritt erweist die KJM dem Schutz von Kindern einen Bärendienst. Die Entscheidung senkt das Jugendschutzniveau in Deutschland, während die Rechtsunsicherheit bei Anbietern und die Verunsicherung bei Eltern steigen.” Falk weiter: “In diesem Rahmen führt uns auch die KJM-Entscheidung in Deutschland wieder zu einem Jugendschutz aus dem letzten Jahrhundert, der mit Maßnahmen wie Sendezeitbegrenzungen im Internet komplett an der Lebens- und Medienrealität vorbeiläuft.”
Nur der Bundesverband Erotik Handel e.V. (BEH) jubelt. Denn man kann nun ohne ein Programm wie Jusprog erneut die Diskussion aufnehmen und eine Zensur direkt bei deutschen Providern fordern. Sollte eine derartige Zensur eintreten, könnte man aus Deutschland nicht mehr auf die weltweit angebotenen Erotikseiten zugreifen und die Mitglieder des Verbandes könnten ihre Produkte in Deutschland ohne die lästige Konkurrenz aus dem Ausland verkaufen.
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