Grüne im Saarland bleiben von Bundestagswahl ausgeschlossen

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Letzte Änderung des Artikels am 20. September 2021 von Aranita

Saar-Grüne dürfen keine Liste für die Bundestagswahl aufstellen

Im Gegensatz zur AfD und den Freien Wählern in Bremen, die doch zur Bundestagswahl zugelassen wurden, bleiben die Grünen im Saarland von der Bundestagswahl ausgeschlossen. Die Partei darf zwar Direktkandidaten ins Rennen schicken, allerdings hatte im Saarland noch nie ein Grüner auch nur ansatzweise eine Chance auf ein Direktmandat.

Diese Entscheidung traf der Bundeswahlausschuss in einer Sitzung in Berlin. Damit bestätigte der Ausschuss eine Entscheidung des saarländischen Landeswahlleiters Monika Zöllner, die die Liste wegen eines „eklatanten Verstoßes gegen das Demokratieprinzip“ nicht zuließ. Zwar legten die Grünen Beschwerde gegen die Sperre ein, diese wurde aber mit sechs Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen des Bundeswahlausschusses als unbegründet zurückgewiesen. Es gibt nun keine Rechtsmittel mehr, die Grünen im Saarland dürfen zur Bundestagswahl endgültig nicht mit einer Liste antreten, können daher keine Zweitstimmen bekommen.

Als Begründung für die Entscheidung gab der Wahlausschuss an, dass elementare demokratische Spielregeln bei der Aufstellung der Kandidaten nicht beachtet wurden. Leider wurde die völlig undemokratische Vorschrift der Grünen, dass bei Listen und anderen Wahlvorgängen grundsätzlich Frauen bevorzugt werden müssen und nur aufgrund ihres Geschlechts immer an erster Stelle stehen, nicht behandelt. Obwohl durch diese Vorschrift einer der Grundpfeiler der Demokratie und unseres Grundgesetzes, nämlich freie und geheime Wahlen zu gewährleisten, völlig ausgehebelt wird. Wenn man nämlich nach Geschlecht „wählen“ muss, ist die Wahl nicht mehr frei und geheim.

Der Wahlausschluss hat zwar indirekt mit den undemokratischen und sexistischen Regeln der Grünen zu tun, leider verpasste man aber von Seiten des Wahlausschusses die Gelegenheit, dies explizit als Argument anzugeben. Hier hatte man wohl Angst vor den weitreichenden Folgen, die ein derartiger Beschluss auf die undemokratischen Regeln der Grünen haben würde. Bemängelt wurde lediglich die Tatsache, dass die Wahl des früheren Landesvorsitzenden Hubert Ulrich auf Platz eins der Liste durch das saarländische Landesschiedsgericht als unzulässig erklärt wurde, weil eben bei den Grünen eine sexistische Geschlechterbevorzugung vorgeschrieben ist. Mit in die Entscheidung floss auch die Tatsache ein, dass der gesamte Ortsverband Saarlouis mit seinen 45 Delegierten, in dem Hubert Ulrich Mitglied ist, von einer erneuten „Wahl“ ausgeschlossen war. Der Ortsverband von Saarlouis macht immerhin etwa ein Drittel aller Delegierten im Saarland aus,

Nach der Wahl Ulrichs zum Spitzenkandidaten hatte die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, ganz im Stile Angela Merkels öffentlich gesagt: „Wir hätten uns das anders gewünscht.“ Sie hatte damals „intensive Gespräche mit dem saarländischen Landesverband“ angekündigt. In wie weit das Einmischen Baerbocks die schlussendlich fatale Entscheidung des Schiedsgerichts der Grünen beeinflusst hat, kann nicht mit Sicherheit geklärt werden, auch wenn der Druck des Bundesvorstandes der Grünen auf den Landesvorstand unübersehbar war. Es zeigt aber überdeutlich, dass demokratische Entscheidungen bei den Grünen nur dann akzeptiert werden, wenn sie die „richtige“ Meinung transportieren.

Wie viele Stimmen könnte dieser Ausschluss die Grünen bei der Bundestagswahl kosten? Darüber kann man nur spekulieren. Bei der letzten Wahl entschieden sich aus dem Saarland etwa 35.000 Wähler für die Grünen, allerdings kam die Partei im Saarland auf gerade einmal sechs Prozent. Durch die derzeitige Dauerpropaganda in vielen Medien für die Grünen werden zur Bundestagswahl 2021 wesentlich mehr Stimmen für die Grünen erwartet und so könnten die fehlenden Stimmen aus dem Saarland durchaus entscheiden, ob die SPD oder die Grünen bei der Bundestagswahl stärker abschneiden werden.

Die Sprecherin der Grünen Jugend Saar, Jeanne Dillschneider, die bei der zweiten, nun ungültigen „Wahl“ auf den ersten Platz „gewählt“ wurde, zeigte sich über den Beschluss enttäuscht. Und selbstverständlich akzeptierte sie nicht die Begründung des Wahlausschusses. Denn Fehler machen bei den Grünen nur die inner- oder außerparteilichen Gegner. So ist es kein Wunder, dass Dillschneider gegen ihren Parteifreund Hubert Ulrich nachtrat. Gegenüber dem Spiegel sagte sie, ihr Konkurrent Hubert Ulrich habe „mit seinem absoluten Machtanspruch nicht nur den Verband ins Chaos gestürzt, sondern es trotz zahlreicher Gelegenheiten nicht geschafft, eine rechtssichere Delegiertenliste aufzustellen“. Selbstverständlich fehlte auch die bei Grünen für Mitglieder, die nicht zu 100 Prozent auf Linie sind, so beliebte Aufforderung zum Parteiaustritt nicht. Zusammen mit der Grünen Jugend forderte Dillschneider Hubert Ulrich auf, postwendend aus der Partei auszutreten.



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1 Antwort

  1. Ich kann meine Schadenfreude kaum verhehlen 😉

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