Wegen weggeworfener Pornosammlung: Eltern müssen Sohn entschädigen

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Letzte Änderung des Artikels am 28. August 2021 von Aranita

Der US-Bezirksrichter Paul Maloney in Kalamazoo verurteilte die Eltern des 43-jährigen David Werking, etwa 45.000 US-Dollar (knapp 40.000 Euro) an ihren Sohn zu bezahlen, weil sie dessen Pornosammlung vernichtet hatten. Ursprünglich hatte der Sohn etwa den doppelten Betrag gefordert, weil es sich unter anderem um “unersetzliche Klassiker” gehandelt haben soll. Das berichtete unter anderem USA Today.

Werking war im Jahre 2016 nach einer Scheidung mitsamt seiner Pornosammlung bei seinen Eltern eingezogen. Laut den Aussagen des Mannes habe er mit seinen Eltern ausgemacht, dass diese ihm nach seinem Auszug seine restlichen Besitztümer in seinen neuen Wohnort in Indiana nachschicken sollten. Mehrere Kartons mit pornographischen Filmen und Zeitschriften kamen aber nie an. Werking hatte daraufhin eine Diskussion mit seinem Vater. Er schrieb ihm: “Wenn ihr mit meinem Eigentum ein Problem hattet, hättet ihr mir das sagen können, dann hätte ich mir einen anderen Platz zum Wohnen gesucht.” Sein Vater antwortete darauf in einer E-Mail: “Ehrlich gesagt, David, ich habe dir einen großen Gefallen getan, als du all dieses Zeug losgeworden bist.”.

Ursprünglich zeigte Werking seine Eltern bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft an. Beide Behörden wollten die Anzeige aber nicht weiter verfolgen, also entschied sich der 43-Jährige, Zivilklage zu erheben. In dieser Klage wurden die Eltern bereits vor einigen Monaten schuldig gesprochen. Einzig bei der Höhe des Schadenersatzes war man sich nicht einig, weshalb das endgültige Urteil erst jetzt erging. Die von der Verteidigung benannte Expertin für Pornographiebewertung, Dr. Victoria Hartmann, bezifferte den Wert eines Teiles der Sammlung auf 30.441,45 US-Dollar (etwa 25.800 Euro), zuzüglich einem unbestimmten Wert für 107 weitere Exponate, deren Wert sie nicht angeben konnte.

Richter Maloney schrieb dazu: „Angesichts der unterschiedlichen Bewertungen einzelner Stücke und der Unfähigkeit von Dr. Hartmann, den Wert dieser Stücke auch nur zu schätzen, lehnt das Gericht es ab, einen Durchschnittswert für die Zuerkennung von Schadensersatz für diese Titel zu verwenden“. Er legte daher nur den Preis für die Artikel, deren Wert geschätzt werden konnte, fest. Dazu kamen noch etwa 15.000 US-Dollar (etwa 12.7000 Euro) an Kosten für Werkings Anwalt.

Beth und Paul Werking, die Eltern, die das pornographische Material vernichtet hatten, sagten kürzlich ihrer Anwältin, dass sie einige Materialien nicht weggeworfen sondern aufbewahrt hätten, weil sie diese als die „schlimmsten der Schlimmsten“ ansahen. Diese teilte daraufhin den Behörden mit, dass es sich bei dem Material um “höchst obszönes und wahrscheinlich kriminelles Material” handeln würde. Darauf blieb dem Sheriff-Büro des Ottowa County in Michigan nichts anderes übrig, als das restliche Material genauestens zu untersuchen. Welche Mitarbeiter des Sheriff-Büros sich freiwillig opferten, um die Pornos zu sichten, ist allerdings nicht bekannt. Es kam auf jeden Fall zum Ergebnis, dass keine kinderpornographischen Exponate und auch keine Sodomie unter diesen Sammlungen waren.

Und die Moral von der Geschicht’: Lass Pornos bei den Eltern nicht.



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