Wie die Regierung trickst und die Tagesschau lügt

Voraussichtliche Lesedauer des Artikels: 3 Minuten

Letzte Änderung des Artikels am 18. September 2021 von Aranita

Am 7. September 2021 brachte die Bundesregierung noch schnell ein paar Gesetze bzw. Gesetzesänderungen durch den Bundestag. Dabei benutzten Union und SPD das sogenannte „Omnisbusverfahren“.

Allgemein wird unter diesem Verfahren ein Gesetz verstanden, das mehrere Änderungsanliegen mit gemeinsamen Ziel einsammelt und zur Abstimmung bringt. Wie es eben ein Omnibus macht, der Passagiere einsammelt. Genauere rechtliche Betrachtungen findet man in einer Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel: „Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sogenannte Omnibusverfahren“.

Der Deutschlandfunk Nova beschrieb das Omnibusgesetz wie folgt: „Mit dem Omnibusverfahren sparen Politiker Zeit und Nerven, wenn sie strittige neue Gesetze durchbringen wollen. Die Methode: Sie verstecken das neue Gesetz in einem anderen, das schon in der Mache ist.“ In dem Fall, um den es hier geht, werden zwei Gesetze mit völlig anderem Ziel als Omnibusgesetz in einer Abstimmung durchgepaukt. Es geht um die Bundestags-Abstimmung über den Fluthilfe-Fonds und den neuen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz. 

Es wurde also das Gesetz, welches einen 30-Milliarden-Euro-Fonds für die Opfer der Hochwasser-Katastrophe Mitte Juli im Westen Deutschlands freigibt, mit einer Verschärfung des Infektionsgesetzes in einem Durchgang abgestimmt. Ein „gemeinsames Ziel“ ist hier nicht einmal mit größtem Wohlwollen zu erkennen. Während beim Gesetz zum Fluthilfe-Fonds alle im Bundestag vertretenen Fraktionen einig waren, gab es bei der gesamten Opposition Kritik zum Gesetz zur Verschärfung der Corona-Regeln. Wer also ja zur Flutopferhilfe sagen wollte, musste also auch zwangsweise der Novelle des Infektionsschutzgesetzes zustimmen. Aus diesem Grund stimmten alle Oppositionsfraktionen gegen dieses Omnibusgesetz.

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) gab nach der Abstimmung schriftlich folgende persönliche Erklärung ab: „Dass die Koalitionäre die absolute Notlage der Hochwasserkatastrophe für politische Geländegewinne ausnutzen wollen, um die Oppositionsfraktionen unter moralischen Druck zu setzen, der Novelle des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls zuzustimmen, zeugt vom Verlust moralischer Maßstäbe.“ Das berichtete die Welt. Ausnahmsweise waren sich in dieser Sache alle Oppositionsparteien einig. Linke-Fraktionsvize Gesine Lötzsch stimmte Kubicki zu, Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer nannte es „absurd“, Fluthilfe und Infektionsschutz miteinander zu verknüpfen. Und der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg meinte, man wolle die Opposition so dazu zwingen, Gesetzen zuzustimmen, denen sie sich sonst verweigern würde.

Jetzt kommt die Tagesschau ins Spiel. Die Sprecherin Susanne Daubner las in der 20:00 Uhr-Tagesschau vom 7. September 2021 folgendes vor: „Außerdem hat der Bundestag den Wiederaufbaufonds für die Flutgebiete beschlossen. Alle Fraktionen bis auf die AfD stimmten dafür“. Das ist eine lupenreine Lüge. Wie der Deutsche Bundestag veröffentlichte, stimmten von den 245 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion 209 für dieses Gesamtpaket; bei der SPD waren es von 152 Abgeordneten 134, die für das Gesetz stimmten. Von keiner der Opposition gab es eine Zustimmung. Bei der AfD stimmten von 87 Abgeordneten 79 gegen das Gesamtpaket, bei der FDP verweigerten von 80 Abgeordneten 73 ihre Zustimmung. 52 von 69 Mitgliedern von „die Linke“ stimmten dagegen und sogar 57 von 67 Mitgliedern der Grünen wollten dem Gesetz keine Zustimmung gaben.

Interessant ist, dass ich bisher von keinen der selbsternannten „Faktenchecker“ auch nur ein Wort zu dieser Lüge der ARD gelesen habe. Dabei ist folgendes im Rundfunkstaatsvertrag völlig klar geregelt: „Der öffentliche-rechtliche Rundfunk ist zur Ausgewogenheit verpflichtet, um Meinungspluralität zu erzeugen. Geboten ist insofern stets eine unabhängige, sachliche und überparteiliche Berichterstattung. Die vermittelten Informationen müssen aktuell, nachhaltig, abgesichert und glaubwürdig sein.“

In diesem Zusammenhang fällt mir ein etwas älterer Witz ein: Was ist der Unterschied zwischen der Tagesschau und der Aktuellen Kamera der ehemaligen DDR? Die Aktuelle Kamera dauerte 30 Minuten, die Tagesschau dagegen nur 15 Minuten.

Update vom 18.September 2021:

Laut einem bei Facebook und auf Twitter veröffentlichten Dokument hat der NDR mittlerweile eine entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber der AfD abgegeben:



Kategorien:Alle Artikel, Politik, Top Artikel

Schlagwörter:, , ,

1 Antwort

Trackbacks

  1. Wie die Regierung trickst und die Tagesschau lügt — AFD gegen Wiederaufbaufonds in den Flutgebieten? – Lügenpresse Fake News & Co.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von Aranitas Gedanken

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen