Urteil: Neonazi muss klassische Literatur lesen

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Letzte Änderung des Artikels am 13. September 2021 von Aranita

Solche Urteile gibt es wohl nur im Vereinigten Königreich. Der 21-jährige Neonazi Ben John war angeklagt, weil er fast 70.000 Dokumente mit rassistischen und rechtsextremistischen Inhalten sowie Anleitungen zur Bombenherstellung auf seinen Rechner aus dem Internet heruntergeladen hatte. Deswegen drohte dem Mann eine Gefängnisstrafe.

Richter Timothy Spencer entschied sich allerdings für eine gänzlich andere Strafe. Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, allerdings mit einer interessanten Auflage: John muss klassische Literatur unter anderem von Charles Dickens, William Shakespeare, Thomas Hardy und Jane Austen lesen. Dass er die Werke wirklich gelesen hat, muss er alle vier Monate dem Gericht nachweisen. Sollte sich herausstellen, dass er die Bücher nicht gelesen hat, droht ihm Gefängnis. Das berichtete die Newsweek.

Während der Verhandlung fragte der Richter den Angeklagten, ob er jemals etwas von Charles Dickens, William Shakespeare oder Jane Austen gelesen habe. Als der Angeklagte das verneinte, sagte der Richter, „Dann beginnen Sie am besten mit ‚Stolz und Vorurteil‘ von Jane Austen, dann lesen Sie ‚Eine Geschichte aus zwei Städten‘ von Charles Dickens. Wenn Sie das gelesen haben, nehmen Sie sich ‚Die zwölfte Nacht‘ von William Shakespeares vor. Am 4. Januar erscheinen Sie wieder vor Gericht, und ich werde abfragen, ob sie die Bücher wirklich gelesen haben: Sollten Sie mich anlügen, werden Sie leiden!“

Ben John wurde im Alter von 18 Jahren von den Strafverfolgungsbehörden als Terrorrisiko eingestuft, nachdem er einen Brief an seine Schule geschrieben hatte, in dem er behauptete, Teil von „The Lincoln Fascist Underground“ zu sein. Die Polizei durchsuchte daraufhin seine Studentenwohnung und stellte fest, dass er eine Kopie des „anarchistischen Kochbuchs“ auf seiner Festplatte gespeichert hatte. Außerdem fand man 67.788 Dokumente, die antisemitische und rechtsradikale Propaganda enthielten.

James Manning, der Kriminalkommissar für Terrorismusbekämpfung in East Midlands ist, sagte in einer Erklärung, dass das Material, das die Polizei gefunden hatte, „extrem gefährlich“ gewesen sei und John habe es erworben, um Propaganda für seine Ideologie zu betreiben. Dagegen meinte Johns Anwalt, Harry Bentley, sein Mandant hätte „wahrscheinlich keinen Schaden angerichtet“ und nur seine Faszination für rechte Ansichten mitteilen wollen. Außerdem habe er gut mit der Polizei zusammengearbeitet. „Gewalt ist der notwendige Bestandteil des Terrorismus“, so der Anwalt weiter, „und mein Mandant plante keinen Terroranschlag“. Er schloss sein Plädoyer mit den Worten: „Er ist keineswegs verloren und in der Lage, ein normales, soziales Leben zu führen.“

Der Richter teilte die Meinung des Anwalts allerdings nicht. Er bezeichnete das gefundene Material als „abstoßend“ und bezog sich dabei hauptsächlich auf eine von „Adolf Hitler inspirierte Ideologie“. Wenn der Angeklagte allerdings keine rechtsextremen Dokumente mehr lesen würde und regelmäßig beweisen könne, dass er Klassiker lese, sei die Bewährungsstrafe nach 24 Monaten abgegolten.



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