Letzte Änderung des Artikels am 22. September 2021 von Aranita

Als die Betrügereien des ehemaligen “Spiegel”-Redakteurs Claas Relotius durch die Recherche des freien “Spiegel”-Autors Juan Moreno aufflogen, gab sich das Magazin kleinlaut. Man räumte Fehler ein und versprach, dass man Sicherheiten eingebaut habe, die zukünftigen Manipulationen einen Riegel vorschieben sollten.
Offensichtlich haben entweder diese Sicherheitsmaßnahmen kaum gewirkt, oder die einseitige Haltungs-Berichterstattung des “Spiegel” hat Methode. Denn jetzt wurde ein weiterer Fall bekannt. Es geht um ein Interview mit dem international renommierten Experten und Virologen Prof. Klaus Stöhr, der lange Jahre für die Weltgesundheitsorganisation WHO als globaler SARS-Koordinator tätig war. Das Magazin hatte Stöhr ein gefälschtes Zitat untergeschoben. Das Landgericht Frankfurt am Main hat deshalb dem Verlag des Magazins “Der Spiegel” auf die Klage von Prof. Stöhr hin verboten, dessen angebliches Zitat “Weil die Weltbevölkerung durchseucht werde, seien Impfstoffe nicht notwendig” zu verwenden (Az. 2-03 O 220/21). Das berichteten die Verteidiger von Prof. Stöhr in einer Pressemitteilung.
Gefälschtes Zitat
Das Magazin erweckte in einem Artikel unter dem Titel “Propheten auf dem Irrweg” im Februar 2021 den Eindruck, als habe Prof. Stöhr im Frühjahr 2020 die Auffassung vertreten, dass Impfstoffe beim Umgang mit der COVID-19-Pandemie überhaupt nicht notwendig seien. Der “Spiegel” nahm auf eine Aussage des Virologen im Magazin “Nature” vom 07.05.2020 Bezug. Tatsächlich hat er sich dort allerdings wesentlich differenzierter geäußert und davon gesprochen, dass das Virus in den nächsten ein, zwei Jahren einen Großteil der Bevölkerung infizieren wird. “Danach” werde es in der Welt ähnlich wie die bekannten relativ milden Coronaviren zirkulieren und relativ mild verlaufende Erkrankungen auslösen. Wenig später heißt es in “Nature” dazu, dass deswegen Impfstoffe nicht mehr erforderlich seien. Dies bezog sich auf den genannten späteren Zeitraum.
Das Landgericht Frankfurt betonte die hohen Anforderungen, die an ein richtiges Zitat zu stellen sind und schloss: “Da die Verkürzung des Zitats zu einem absoluten Zeitpunkt (Impfungen sind nicht notwendig), ohne Bezugnahme eines Zeitpunkts, ab wann dies nach Ansicht des Klägers der Fall sein könnte, einen anderen, für ihn als Wissenschaftler durchaus abträglichen Aussagegehalt hat, kann er die Unterlassung verlangen.”
Haltungsjournalismus statt Fakten
Prof. Stöhr äußerte sich zu den Gründen seiner Klage gegen den “Spiegel” wie folgt: “Ich habe über mehr als 15 Jahre zur Bedeutung von Pandemieimpfstoffen international publiziert; deshalb war das unzutreffende Zitat besonders befremdlich. Ich glaube auch, ich hatte bei der Recherche des ‘Spiegel’ zu dem Artikel hinreichend deutlich gemacht, ab welchem Zeitpunkt Impfstoffe u.U. aus meiner Sicht keine große Rolle mehr spielen dürften. Offen bleibt die Frage, ob hier mangelnde Sorgfalt oder Voreingenommenheit als Ursache für die Verkürzung des Zitates vorliegen könnten.”
Der Rechtsanwalt Prof. Stöhrs, Dominik Höch, kritisierte das Magazin scharf: “Der ‘Spiegel’ hat sehr hohe Ansprüche an Menschen, über die er berichtet und auch an die eigene Qualität der Arbeit. Es ist bedauerlich, dass er diesen Ansprüchen gerade in Pandemie-Zeiten nicht genügt hat. Verlässliche Informationen sind wichtiger denn je.”
Wie die Bild-Zeitung schrieb, hatte der “Spiegel” für seinen Bericht den Virologen nicht einmal persönlich kontaktiert. Eine Wissenschaftsredakteurin des Magazins hatte Stöhr lediglich einen neun Punkte umfassenden Fragenkatalog geschickt. Obwohl der Wissenschaftler ausführlich geantwortet hatte, wurde er vom “Spiegel” nur sehr knapp und auch noch falsch zitiert. Bereits nach Erscheinen des Artikels hatte Prof. Stöhr laut “Bild” kritisiert, dass sich Redakteure des Magazins “wie Aktivisten“ verhielten. Und: “Dazu passen selektive und in meinem Fall auch falsche Aussagen, um die vorgefertigte Meinung zu verifizieren.”
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der “Spiegel” gegen den Frankfurter Richterspruch in erster Instanz Rechtsmittel einlegen wird, ist derzeit offen. Eine Verlagssprecherin sagte gegenüber der “Bild”: “Wir prüfen das Urteil noch und werden binnen der Rechtsmittelfrist entscheiden, ob wir es akzeptieren oder dagegen vorgehen.”
Erst kürzlich hatte der ZDF-Talkshow-Moderator Markus Lanz über die unfassbaren Methoden des “Spiegel” berichtet. Es ging um eine Sendung der “Zeit”, wo der ZDF-Witzemacher Jan Böhmermann Lanz dafür kritisierte, dass er auch Virologen eingeladen hatte, die nicht die Meinung der Regierung einnehmen. Der “Spiegel” ging sogar noch einen Schritt weiter, wie Lanz dem Magazin Focus sagte. Ihm und seinem Redaktionsleiter Markus Heidemann sei vom “Spiegel” folgende Frage gestellt worden: “Wie fühlen Sie sich eigentlich, wenn Sie verantwortlich sind für den Tod von Tausenden von Menschen?”
Offensichtlich scheint die richtige Haltung beim “Spiegel” nach wie vor wichtiger zu sein, als faktisch, fair und unabhängig zu berichten. Man muss leider annehmen, dass der Fall Relotius beim “Spiegel” kein einmaliger Ausrutscher war, sondern durchaus Methode haben könnte.
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