NPD wird nicht verboten

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Letzte Änderung des Artikels am 24. August 2019 von Aranita

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Bild: Tobias Helfrich)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Bild: Tobias Helfrich)

Heute sprach der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil zum NPD-Verbotsantrag des Bundesrates. Das Urteil lautet: Die Partei NPD wird nicht verboten. Der zweite Senat ist mit vier Richtern besetzt, die von der SPD vorgeschlagen wurden, so wie vier von der CDU/CSU vorgeschlagenen Richter. Lediglich im ersten Senat gibt es je drei Richter von CDU/CSU und SPD, sowie je einen von FDP und den Grünen.

Einem der Richter, Peter Müller, wurde Befangenheit vorgeworfen, hatte sich Müller ja als langjähriger CDU-Ministerpräsident des Saarlandes mehrfach negativ über die NPD geäußert. Bei der mündlichen Verhandlung hatte er zwar seine Meinung publik gemacht, dass das Programm der NPD sogar über das der NSDAP hinausgehen würde. Allerdings hatte er auch seine ehemaligen Politiker-Kollegen nicht mit harten Fragen geschont.

Im heutigen Urteil bestätigten die Richter zwar, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele hat, führten aber aus, dass die Partei so unbedeutend ist, dass sie diese Ziele nicht verwirklichen kann. Wörtlich sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle: „Nach einstimmiger Auffassung des Zweiten Senats verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt“.

Ob das Verbot einer Partei sinnvoll ist oder nicht, habe ich versucht in einem früheren Artikel zu beleuchten. An dieser meiner Meinung hat sich auch bis heute nichts geändert. Insofern ist das Urteil ein Urteil für die Demokratie. Die Gefahr an einem Verbot wäre, dass man zukünftig jede noch so unbedeutende Partei, die den Regierenden nicht passt, einfach verbieten lässt. Dies ist gerade in Zeiten, wo die Meinungsfreiheit immer weiter von den Regierenden eingeschränkt wird, äußerst gefährlich für die Demokratie.

Kleiner Gag am Rande: Der „Spiegel“ meldete, dass die NPD verboten worden sei. Auf Twitter wurde diese Fakenews dann als „Missverständnis“ bezeichnet:

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